Gabriele Quardt

seit 1997 zugelassene Rechtsanwältin; Geschäftsführerin des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht e.V.; zuvor europa- und arbeitsrechtliche Beratung der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeeinrichtung Beteiligungs-Management-Gesellschaft, Berlin mbH (BMGB), dann beihilfen- und vergaberechtliche Beratung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS).

Studium in Hamburg und Göttingen, Stagaire bei der Europäischen Kommission (GD Wettbewerb)

Neben der Vortragstätigkeit z.B. für Euroforum, Deutsches Anwaltsinstitut, Europäische Rechtsakademie in Trier, Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht hat sie u.a. publiziert: Die Auftragssperre im Vergaberecht, BB 1997, 477; Kommentar zum Beschluss des OLG Brandenburg vom 3.8.1999, BB 1999, 1945; Zur Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, EuZW 2002, 424; Rückforderung von Beihilfen in Heidenhain (Hrsg.) Handbuch zum EU-Beihilfenrecht, 2003; Die Rückforderung von Beihilfen und ihre Grenzen in der Insolvenz, EuZW 2003, 312; Nichtigkeit von Rechtsgeschäften bei Verstoß gegen das Durchführungsverbot des Art. 88 Abs. 3 S. 3 EG, EuZW 2004, 201; Reduzierung des beihilferechtlichen Prüfungsmonopols der EU-Kommission auf eine Modellfunktion, EuZW 2007, 204;

Publikationen